LTW - Lasertechnologie Winter GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

LASERTECHNOLOGIE WINTER GMBH

Alle Geschäfte der LASERTECHNOLOGIE WINTER GMBH (kurz: LTW) beziehen sich ausschließlich auf nachfolgende Bedingungen, sofern zu einzelnen Punkten nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen nicht gültig sein, wird die Geltung der anderen Vertragspunkte nicht außer Kraft gesetzt.

BESTELLUNGEN

Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Bestellungen sind mit einer Auftragsbestätigung unverzüglich zu bestätigen. Die Bestellmengen sind genau einzuhalten, Minderlieferungen können nicht akzeptiert werden. Im Einzelfall sind nach Absprache Teillieferungen zulässig. Bei fehlerhafter oder gänzlich falsch gelieferter Ware ist der Lieferant zu unverzüglicher Ersatzlieferung verpflichtet. Sind Nachbesserungen durch uns im dringenden Einzelfall erforderlich und möglich, trägt der Lieferant die dadurch entstehenden Kosten. Bei Änderungen von Materialart, Materialzusammensetzung, Oberflächenbeschaffen­heit etc. sind wir vorher darüber zu informieren, ansonsten besteht unsererseits keine Abnahmeverpflichtung. Rücksendungen unsererseits erfolgen grundsätzlich unfrei, auf Kosten und Risiko des Lieferanten. Bestellungen sind frei Haus, einschließlich Verpackung und - falls erforderlich - einschließlich Versicherung, zum festgelegten Liefertermin zu liefern. Wird der festgelegte Liefertermin überschritten, gerät der Lieferant auch ohne Mahnung in Lieferverzug.

BEARBEITUNG VON KUNDENTEILEN

Vor der Laserbearbeitung von Kundenteilen sind prinzipiell Applikationen erforderlich. Bei der Bearbeitung von Kundenteilen hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Teile zum Einrichten und für Materialtests zur Verfügung stehen. Andernfalls trägt der Besteller das Risiko für die Teile, die vor der Bearbeitung zu Applikationszwecken verwendet werden müssen.
Bereits geringfügige Schwankungen bei der Materialzusammensetzung oder bei der Oberflächen­beschaffenheit können erhebliche Unterschiede bei der Bearbeitung zur Folge haben. Darüber muss sich der Besteller bewusst sein. Veränderliche Bearbeitungsergebnisse, die darauf zurückzuführen sind, sind kein Reklamationsgrund. Die Haftung für alle Schäden trägt in diesem Fall ausschließlich der Besteller.
Das gleiche gilt, wenn die uns vorab zu Materialtests zur Verfügung gestellten Teile in Form und Beschaffenheit nicht den danach gelieferten Serienteilen entsprechen.

MATERIALTESTS

Bei der Bearbeitung neuer, kundenspezifischer oder uns unbekannter Materialien sind vorab Materialtests erforderlich. Diese erfolgen bei uns kostenlos.

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